Schutz und Sicherheit für das Bedienpersonal auf Kläranlagen

Schachtabdeckung belastbar bis 400 kN mit rutschhemmender Oberfläche
Sicherheitssteigleiter mit rutschhemmenden Sprossen
HUBER Edelstahl Gasdruckfeder mit Aufhaltevorrichtung
Fallschutzschiene mit Läufer und Bandfalldämpfer
Sonderschachtabdeckung zur Sicherung von Schächten

Um auf Kläranlagen und bei der Bedienung von Maschinen für eine optimale Sicherheit und den Schutz der Bediener und Beschäftigten zu sorgen, müssen Vorschriften für Treppen und Geländer bereits bei der Planung und natürlich auch bei der Ausführung der einzelnen Elemente berücksichtigt werden.

Welche Vorschriften sind zu beachten:

  • DIN ISO 14122-1 Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen. Teil 1 Wahl eines ortsfesten Zugangs zwischen zwei Ebenen
  • DIN ISO 14122-2 Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen. Teil 2 Arbeitsbühnen und Laufstege
  • DIN 12255 Kläranlagen Teil 10 Sicherheitstechnische Baugrundsätze
  • und natürlich die BG-Vorschriften.

Was ist zu beachten:

1. Verkehrswege für Fahrzeuge und Fußgänger

Verkehrswege für Fahrzeuge und Fußgänger müssen den betrieblichen Anforderungen entsprechend so angelegt sein, dass sie ein sicheres Erreichen und Verlassen von Arbeitsplätzen und Wartungsstellen ermöglichen.

Sicher bedeutet, unter anderem,  keine Stolperkanten und ein sicheres Begehen. Diese Anforderungen werden von unseren Schachtabdeckungen, z. B.  SD 7, welche in Verkehrswegen eingebaut werden, optimal erfüllt.
Diese Schachtabdeckungen sind belastbar bis 400 kN, können ebenerdig eingebaut werden und haben eine rutschhemmende Oberfläche aus Tränenblech, mit einer Rutschhemmung von R 12.

2. Sicherheitssteigleitern

Wo Treppen oder Rampen aus baulichen Gründen nicht möglich sind, müssen Steigleitern, Steigeisen, Steigkästen oder andere Zugangsmöglichkeiten vorhanden sein.

Bei Absturzhöhen von mehr als 3 m müssen fest angebrachte Absturzsicherungen vorhanden sein. In umschlossenen Räumen ist ein Rückenschutz nicht zulässig, da eine Rettung von verletzten Personen stark behindert wird. Die Vorschrift und Normen sind erfüllt durch unsere Sicherheitssteigleiter mit  Sicherheitsfallschutzschiene. In Verbindung mit einem Sicherheitsläufer und einem Sicherheitsgurt mit Bandfalldämpfer können Schächte sicher begangen werden. Außerdem muss für ein sicheres Ein- und Aussteigen oberhalb der Einstiegstelle gesorgt werden. Diese Einsteighilfen müssen nunmehr 1100 mm über die Schachtabdeckung hinausragen. Bei Leitern, die eine Höhe von 10 m überschreiten, müssen in Abständen von höchstens 6 m Ruheplattformen vorgesehen werden.

3. Zugangsschächte

Einstiegöffnungen, die in nicht befahrenen Bereichen eingebaut sind, sollen einen lichten Durchgang von 800 mm besitzen. Schachtabdeckungen müssen sicher in der Handhabung und gegen unbeabsichtigtes Verschieben gesichert sein. Klappbare Abdeckungen, welche im Abwasser- und Wasserbereich häufig eingesetzt werden, müssen im geöffneten Zustand feststellbar sein und mit Öffnungshilfen, wie z. B. Gasdruckfedern, ausgestattet sein.

Diese Einstiegöffnungen oder Schachtabdeckungen sind bei der HUBER in den gängigsten Größen und Ausführungen ab Lager verfügbar.
 

Von Stefan Wittl
Leitung SAS / Vertrieb Edelstahl

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